Darf ich Auto fahren, ohne Eintrag bei der Versicherung?

vom 20.06.2010, 23:09 Uhr

Aus Gründen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, kann mein Vater in Kürze sein Auto für vier Wochen nicht fahren, und da hat er mir vorgeschlagen, dass ich es in der Zeit fahre, was ich auch gerne machen würde, denn es handelt sich um eine Mercedes C-Klasse der aktuellen Baureihe. Das Problem ist aber, dass ich bereits ein eigenes Auto habe und deshalb bei der Autoversicherung meiner Eltern nicht eingetragen bin, damit die Versicherung nicht unnötig teuer wird, denn ich bin männlich und noch unter 24 Jahren alt, was die Versicherung dazu bringt mich als Risiko einzustufen und den jährlichen Beitrag für die Versicherung um 20 Prozent zu erhöhen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich das Auto meines Vaters fahre und nicht bei der Versicherung eingetragen bin? Kann es dazu führen, dass die Versicherung meinem Vater kündigt?

Und was passiert im Falle eines Unfalls? Zahlt die Versicherung alle Schäden, die sie sonst auch zahlen würde, oder greift in diesem Fall nur die Haftpflichtversicherung?

Benutzeravatar

» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn in so einem Fall der Versicherungsfall eintritt, dann wird natürlich die Versicherung den entstanden Schaden gemäß ihren Pflichten begleichen. Das steht erst einmal außer Frage. Und mir ist auch kein Fall bekannt, in welchem die Versicherung dann den Versicherungsnehmer in die Pflicht genommen hätte. Ich denke, dass so etwas auch eher schwer durchsetzbar wäre, sofern der Versicherungsnehmer nachweisen könnte, dass es sich um eine einmalige Ausnahmefahrt gehandelt hat. Aber das wäre Spekulation.

Normal wäre das Vorgehen von der Versicherung, dass die Versicherungsbeiträge einfach rückwirkend neu berechnet und in Rechnung gestellt werden. Nämlich ohne den Aspekt, dass hier junge männliche Fahranfänger das Fahrzeug führen. Das kann dann auch schon ein paar Jahre betreffen und sich so recht schnell zu einer ordentlichen Summe addieren.

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, steht doch nichts gegen den Gedanken, dass Du auch in der Zeit, in der Dein Vater nicht fahren kann, Deinen Wagen nutzt. Bzw. für den Fall der Fälle bei der Versicherung einfach nachfragst, was in dem konkreten Fall zu tun ist (Ausnahmesituation), so dass alles möglichst kostengünstig und ohne großen Aufwand (für alle Beteiligten) sauber zu regeln ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde dir dringend empfehlen bei der Versicherung deines Vaters schriftlich oder per Mail nachzufragen und den Fall zu schildern. Vergiss auch nicht zu erwähnen dass du selber ein Fahrzeug und eine Fahrerlaubnis hast. In der Regel ist es so dass dauerhafte Veränderungen selbstverständlich eine Beitragserhöhung nach sich ziehen, also wenn zum Beispiel die Garage nicht mehr da ist oder auch junge Fahrer mit dem Auto unterwegs sind.

Ich bin davon überzeugt dass die Versicherung dir antworten wird dass diese Änderung zur Kenntnis genommen wird, aber keine Vertragsänderungen erforderlich sind weil es sich nur um eine kurzzeitige Änderung handelt. Der Hintergrund ist dass Versicherungen auch wirtschaftlich denken müssen und solch eine Vertragsänderung kostet auch Geld, vor allem wenn sie in vier Wochen wieder rückgängig gemacht wird. Ein bischen Kulanz und erfreute Versicherungsnehmer sind ja auch immer gut.

Diese Antwort hast du dann schriftlich und ich würde sie aufbewahren, dann hast du etwas in der Hand. Solltest du diese Sache nicht vorher anmelden und es kommt zu einem Schadenfall dann zahlt die Versicherung selbstverständlich, aber es wird eine deftige Nachzahlung erforderlich. Ich hatte mal gelesen dass es je nach Geldersparnis bis zum zehnfachen der eingesparten Summe kosten kann. Sollte die Haftpflicht für deinen Vater also beispielsweise 200 Euro kosten und zusätzlich bei einem jungen Fahrer fiktiv noch einmal einhundert Euro mehr dann wärest du mit 1000 Euro im ungünstigsten Fall dabei, das Selbe gilt natürlich auch für die Vollkasko.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Viele Versicherungen erfragen bei ihren Versicherten im Rahmen des Vertragsabschlusses, ob es Fahrer gibt, die jünger sind als 24 oder 25 Jahre - je nach Versicherer. Der Grund dafür liegt in einem deutlich erhöhten Unfallrisiko, wenn Fahrer dieses Alters fahren. Hat dein Vater diese Frage negativ beantwortet, dann solltest du ihr nicht das Risiko eingehen, mit seinem Auto zu fahren. Denn im Fall der Fälle kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder Leistungen einschränken. Im Falle eines Personenschadens wäre auch bereits die Leistungseinschränkung unter Umständen eine finanzielle Katastrophe. Denn die Haftung besteht trotzdem, auch wenn die Versicherung nicht zahlen möchte.

Gab es die Frage nach dem Alter des jüngsten Fahrers bei Vertragsabschluss der Versicherung allerdings nicht, dann ist es kein Problem, mit dem Auto seines Vaters unterwegs zu sein. Denn dann gäbe es natürlich im Falle eines Unfalls keinerlei Leistungseinschränkungen

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn du auf dem Auto deines Vaters nicht versichert bist, dann darfst du trotzdem mit dem Auto fahren. Man ist nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen. Jedoch kann es bei einem Unfall zu unangenehmen Konsequenzen kommen. Wenn ein andere Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht, in den du mit verwickelt bist, dann zahlt die Versicherung des Verursachers. Da wird nicht gefragt, ob du auf dem Auto, das du gefahren hast auch versichert bist.

Dann wird dir der entstandene Schaden erstattet. Allerdings darfst du keinen Unfall verursachen, wenn du nicht versichert bist. Denn wenn du einen Unfall verursachst, dann bezahlt keine Versicherung etwas, weil du nicht versichert bist und musst den Schaden an dem anderen Fahrzeug selbst zahlen. Deinen eigenen Schaden musst du als Verursacher ja so oder so selbst zahlen, weil du selbst daran Schuld bist. Aber unversichert bleibst du auch zusätzlich noch auf den Reparaturkosten für die anderen Verunfallten sitzen.

Also an sich ist es kein Problem, wenn du den Wagen deines Vaters nimmst. Du darfst nur selbst keinen Unfall verursachen, dann ist alles in Ordnung. Wenn du dir der Konsequenzen bewusst bist, dann kannst du ohne Weiteres unversichert fahren.

» White-Sheep » Beiträge: 138 » Talkpoints: 83,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Selbstverständlich zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden, wenn ein nicht explizit im Versicherungsschein eingetragener Fahrer (in dem Fall ein junger Fahrer unter 25 Jahren) einen Schaden verursacht. Wie die Versicherung danach vorgeht, ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Die schon beschriebene Möglichkeit, den Vertrag nachträglich zu ändern und damit das bestandene Risiko nachträglich zu "legalisieren" scheint mir die wahrscheinlichste Variante, zumindest habe ich das schon öfter genauso von Betroffenen gehört.

Manchmal wird auch eine sogenannte Vertragsstrafe fällig, diese sollte, wenn vereinbart, im Kleingedruckten stehen. Da kommen manchmal einige tausend Euro als Strafe zusammen, die der Versicherungsnehmer zahlen muss, wenn er vertragswidrig gehandelt hat. Wobei es immer auf den Einzelfall ankommt, eine z.B. einmalige Nutzung eines nichtversicherten Fahrers aus wichtigem Grund zieht nicht die Pflicht nach sich, dies bei der Versicherung anzuzeigen und den Vertrag zu ändern. Es kann immer mal sein, dass jemand anderes das Auto fahren muss, z.B. aus gesundheitlicher Pässlichkeit des eigentlich vorgesehenen und versicherten Fahrers.

Manchmal, und dabei beziehen die Gesellschaften sich wohl auch auf die genannte Ausnahme, passiert auch gar nichts. Man wird zwar darauf hingewiesen, dass auf Einhaltung der Vereinbarungen geachtet werden soll, aber dabei wird schon mal ein Auge zugedrückt.

Um sicher zu gehen, scheint die erwähnte Anfrage bei der Versicherung sinnvoll, mit Hinweis auf die vorübergehende Nutzung des jungen Fahrers.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Squeeky hat geschrieben:Selbstverständlich zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden, wenn ein nicht explizit im Versicherungsschein eingetragener Fahrer (in dem Fall ein junger Fahrer unter 25 Jahren) einen Schaden verursacht. Wie die Versicherung danach vorgeht, ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Das trifft aber allenfalls nur auf sehr kulante Anbieter zu. Darauf würde ich mich keinesfalls verlassen. Warum sollte man dann als Versicherter eine solche Angabe machen? Das wäre ja purer Blödsinn. Natürlich wird der Versicherer die Fremdschäden übernehmen. Doch die Rechnung bleibt garantiert offen und wird dann dem Versicherten "weitergereicht". Man sich darauf verlassen, dass das die meisten Anbieter so handhaben.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du darfst schon Auto fahren, wenn du noch nicht eingetragen bist, aber deine Versicherung bezahlt dann nicht die Kosten, wenn du einen Unfall baust. So etwas würde ich nicht wagen, weil ein gutes Auto ja auch nicht so billig ist, aber das muss ja jeder selber wissen. Außerdem hängt man ja auch an seinem eigenen Auto und das kann man dann nicht einfach so mal austauschen. Aber was du noch machen kannst ist, dass du dich darüber nochmal richtig informierst, also im Internet oder so.

» andre xD » Beiträge: 209 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn du während der Zeit einen Unfall verursachst, wird die Versicherung den Schaden erst mal begleichen. Aber sie wird dann an deinen Vater als Versicherungsnehmer herantreten, um die Kosten dort erstattet zu bekommen. Gleichzeitig wird man vermutlich für das laufende Versicherungsjahr die Beiträge so nachberechnen, als wenn du eingetragen bist. Es kann also am Ende recht teuer werden.

In einem solchen Fall würde ich vorher bei der Versicherung nachfragen, ob man dich für diese vier Wochen als Fahrer eintragen kann. Die 20 Prozent mehr an Beitrag sollte es einem schon für diese Zeit wert sein, dass ausreichend Versicherungsschutz besteht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^