Steuerrecht bei Erwerbsminderungsrente
A bezieht derzeit eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. A hat mitten im Bezug der Rente dann mal etwas über das Steuerrecht gelesen und war der Meinung, er müsste die Rente grundsätzlich versteuern. Also rief A sofort beim Finanzamt an und fragte nach. Der Mann vom Finanzamt befragte A dann dazu und sagte, er müsse keine Steuern auf die Rente zahlen. Warum das so gewesen ist, weiß A nicht mehr, er hat auch keinen schriftlichen Bescheid darüber, sondern nur die telefonische Aussage vom Finanzamt.
Wisst Ihr wie man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung steuerrechtlich beurteilt und wovon es abhängt, ob man Steuern auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung entrichten muss?
Grundsätzlich hat er einen Freibetrag von aktuell ungefähr 8,000 Euro im Jahr. Dazu kommen noch die Kosten für die Kranken und Pflegeversicherung. Dann wird nur ein Teil der Rente versteuert. Dies hängt vom Renteneintrittsalter ab und der ist hier nicht genannt. Normaler kann man damit rechnen mit ungefähr 1.000 Euro Rente im Monat steuerfrei zu bleiben. So hoch ist eine Erwerbsminderungsrente selten.
Die Rente von Herrn A beträgt knapp 1300 Euro, er hatte eine sehr gut bezahlte Arbeit gehabt. Du sagst, es gibt einen Freibetrag von etwa 8000€, woher weißt Du das? Aber wenn er jährlich sogar mehr als 12000€ bekommt, müsste er laut Dir ja Steuern zahlen. Kannst Du mir sagen, welche Gesetzesgrundlage für die Beitragsbemessung da verwendbar ist? Woher weißt Du das?
Was Juri meint, ist der Grundfreibetrag der das Existenzminimum darstellt. Dieser Grundfreibetrag steigt jedes Jahr minimal und beträgt für das Veranlagungsjahr 2018 dann 9000 Euro. Aktuell für 2017 sind es 8820 Euro. Dieser Betrag ist immer steuerfrei, alles darüber wird nach der progressiven Steuer besteuert. Nachzulesen im §32a Einkommenssteuergesetz.
Warum keine Steuern angefallen sind, kann verschiedene Ursachen haben z.B. das darunter liegen vom Betrag her, Pauschbeträge für Behinderungen usw. Aber Grundsätzlich ist man damit verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, die dann Veranlagt und festgesetzt wird, da auch hier ein Rentenanpassungsbeitrag gezahlt wird der zu 100% besteuert wird. Außer eben, man würde unter dem Grundfreibetrag liegen was man im Zuge der Veranlagung dann sehen würde.
Die Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Der war 2018 bei 76 Prozent und steigt jedes Jahr um 2 Prozent. Zusammen mit den Versicherungskosten müsste er auf jeden Fall somit steuerfrei bleiben. Wenn er Kapitaleinkünfte hat, sieht es wieder anders aus. Ebenso bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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