Handlungsvollmacht: Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam
Rechtsgeschäft nichtig oder schwebend unwirksam? A gibt B eine Handlungsvollmacht. B sitzt in der Bank und vergibt Darlehen. In der Schalterhalle steht ein gut lesbares Schild, welches besagt, dass B bis 25.000,00 EUR im Rahmen der Handlungsvollmacht Darlehen vergeben darf. K kommt vorbei, nimmt das Schild zur Kenntnis und geht zu B. B vergibt ein Darlehen i. H. v. 50.000,00 EUR.
Wie ist die Rechtslage? Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam?
Da ich kein Experte bin und nur rudimentäre Erinnerungen an die Begriffe habe, würde ich sagen, der Vertrag ist nichtig. Schließlich handelt es sich um eine vertragswesentliche Klausel, die offensichtlich und offenkundig außerhalb der Kompetenz des B lag.
Der Vertrag kam also garnicht erst zustande meiner Meinung nach.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-105733.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1226mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1271mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1682mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1387mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2568mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?